Die Fachstelle
Die Arbeit der Fachstelle basiert auf den Selbstverpflichtungen der Kuratoriumsinstitutionen im Umgang mit Gewalt, der Charta Prävention und auf den Regelungen der Zusammenarbeit zwischen dem Verband und den Mitgliederinstitutionen.
Die Fachstelle Prävention setzt sich aus fünf bis sieben Mitgliedern zusammen. Davon vertritt eine Person die Eltern und Angehörigen von Menschen mit Unterstützungsbedarf. Mindestens eine Person muss der französischen Sprache mächtig sein: Sie ist für den Aufbau und die Sicherung der Präventionsarbeit in den Mitgliederinstitutionen des Kantons Waadt zuständig. Gewählt werden die Mitglieder der Fachstelle Prävention jeweils für drei Jahre durch das Kuratorium. Sie bilden sich durch interne und externe Fortbildung fachlich weiter. Wenn anspruchsvolle Situationen es erfordern, ist die Fachstelle verpflichtet, weitere Sachverständige hinzuzuziehen.
Die Arbeit der Fachstelle dient dem Schutz der den Kuratoriumsinstitutionen anvertrauten Menschen und den in diesen Institutionen mitarbeitenden Fachpersonen. Die beiden vom Kuratorium verabschiedeten Grundlagenpapiere „Selbstverpflichtungen der Kuratoriumsinstitutionen im Zusammenhang mit Gewalt" und „Grundsätze im Umgang mit Gewalt" bilden die Basis der Tätigkeit der Fachstelle sowie das Fundament für die Zusammenarbeit mit den Kuratoriumsinstitutionen. Die Form der Zusammenarbeit zwischen der Fachstelle und den Kuratoriumsinstitutionen haben in den „Regelungen der Zusammenarbeit", welche zu den Verbandsstatuten gehören, ihren schriftlichen und verbindlichen Ausdruck gefunden.
Die Fachstelle ist Ansprechpartnerin, Informations- und Vermittlungsstelle für Institutionen bei Fragen von Prävention und Intervention im Zusammenhang mit allen Formen von Grenzverletzungen und Gewalt. Als Verbandsorgan richtet sie ihr spezielles Augenmerk auf Gewalt von Mitarbeitenden gegenüber begleiteten Menschen.
Die Fachstelle Prävention koordiniert und unterstützt den regelmässigen Erfahrungsaustausch zwischen den Einrichtungen, fördert deren Vernetzung und ist dafür besorgt, dass dem Thema in der Fort- und Weiterbildung, aber auch in den spezifischen Ausbildungsgängen, genügend Beachtung geschenkt wird. Zudem organisiert sie Weiterbildungsveranstaltungen für die Präventionsverantwortlichen der Institutionen sowie Einführungsveranstaltungen zum Thema Prävention von Gewalt für neue Mitarbeiter*innen.
Bei Bedarf erarbeitet die Fachstelle Prävention schriftliche Unterlagen als Unterstützung für die Arbeit der Präventionsverantwortlichen in den Institutionen. Weiter evaluiert und kontrolliert die Fachstelle Prävention in regelmässigen Abständen die Konzepte und Instrumente der Mitgliederinstitutionen zur Prävention von Grenzverletzungen und Gewalt und gibt Rückmeldungen zu den eingereichten Dokumenten.
Die Fachstelle Prävention ist grundsätzlich keine Meldestelle. Sie bearbeitet keine Vorfälle von Gewalt, kann jedoch Vorgehensberatung vermitteln und Bearbeitungswege vorschlagen.
Eine Ausnahme bilden schwerwiegende Vorfälle von Gewalt und sexualisierter Gewalt in Mitgliederinstitutionen, über welche die Fachstelle, unter Wahrung des Persönlichkeitsschutzes, informiert werden muss. Die Fachstelle geht dabei grundsätzlich nicht auf anonyme Meldungen ein. Aufgabe der Fachstelle Prävention ist in diesem Fall, mit der Institution die getroffenen bzw. geplanten Massnahmen zu überprüfen und sie bei Bedarf bezüglich der einzuleitenden Interventionen zu beraten. Die Institution achtet darauf, dass die Informationen vollständig sind, dass eine genaue Beschreibung des Vorfalles aus der Sicht aller Beteiligten vorliegt und eine Auflistung aller geplanten und eingeleiteten Massnahmen besteht. Bei Bedarf hilft die Fachstelle, geeignete Fachleute für eine externe Vorgehensberatung bzw. Prozessbegleitung zu suchen. Wenn der Vorfall abgeschlossen ist, erfolgt eine Abschlussinformation durch die Institution an die Fachstelle.
Neben dem Schutz der Betroffenen und der Sicherung der Einhaltung der Grundsätze der Charta Prävention ist es Ziel der Informationspflicht, dass skandalisierende Wirkungen auf den Verband und die dem Kuratorium angeschlossenen Institutionen vermieden bzw. aktiv angegangen werden können.
Bei gravierenden Gewaltvorfällen, unzureichender Information oder mangelnder Kooperation von Seiten einer Kuratoriumsinstitution kann die Fachstelle in Absprache mit dem Vorstand des Verbandes dringende Massnahmen mit zeitlicher Beschränkung einleiten oder gezielte Interventionen einfordern. Diese Auflagen müssen schriftlich formuliert und mit Kopie an den Vorstand des Verbandes verschickt werden. Grundsätzlich gilt in erster Linie die Selbstverantwortung der Institutionen. Nur bei groben Versäumnissen oder Verletzung der schriftlich getroffenen Vereinbarungen wird die Fachstelle zum Schutz der Klient*innen, der Mitarbeitenden und / oder der Aufgabe aktiv.
Als Organ des Verbandes ist die Fachstelle der Jahresversammlung von Anthrosocial rechenschaftspflichtig. Sie orientiert schriftlich über ihre Tätigkeit, begründet die von ihr getroffenen Entscheidungen und ist offen für Rückfragen und Anregungen. Durch den regelmässig im Rahmen der Kuratoriumsinstitutionen stattfindenden Erfahrungsaustausch, die von der Fachstelle organisierten und durchgeführten Weiterbildungsveranstaltungen und die damit verbundenen Begegnungen und Gespräche entstehen die für die Tätigkeit der Fachstelle notwendige Vernetzung, Transparenz und Offenheit.
Spezielle Aufwendungen der Fachstelle werden nach vorheriger Absprache durch den Verband abgegolten, sofern sie nicht durch den Arbeitgeber der Mitglieder übernommen werden. Mitarbeitende der Fachstelle, die nicht in einer dem Kuratorium angeschlossenen Institution arbeiten, werden ebenfalls nach Absprache für ihren Aufwand entlöhnt.